Der Oberbegriff der Kfz-Versicherung vereint die Versicherungen Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung und Insassen-Unfallversicherung. Die wichtigste dieser Versicherungen ist die Kfz-Haftpflicht, denn ohne diese können Sie Autos, Motorräder und die meisten Anhänger nicht zulassen. Teil- und Vollkaskoversicherungen sowie die Insassen-Unfallversicherung sind freiwillige Versicherungen, mit denen Sie Ihr persönliches Risiko abdecken. Obwohl Sie nicht zum Abschluss dieser Versicherungen verpflichtet sind, ist eine Absicherung sinnvoll. Auch durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Hochwasser kann ein hoher Schaden entstehen, den Ihnen eine Teilkaskoversicherung ersetzt. Beschädigen Sie selbst bei einem Unfall Ihr Fahrzeug, ersetzt Ihnen die Vollkaskoversicherung den Schaden. Eine Insassen-Unfallversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Ihren Mitfahrern durch einen Unfall entstehen, den Sie selbst verursacht haben.
Die Vertragsbestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherungen sehen ein Kündigungsrecht nur zum Ablauf des Versicherungsjahres vor. Versicherungsjahr ist bei den meisten Versicherern das Kalenderjahr. Obwohl die Kaskoversicherungen nicht zu den Pflichtversicherungen zählen, ist auch hier die Kündigung meist zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat möglich. Es kann aber auch Vertragsbestimmungen geben, die eine Kündigung der Kaskoversicherungen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vorsehen. Einige Versicherer sind zudem entgegenkommend und unterjährig bereit, eine Vertragsänderung vorzunehmen, wenn Sie lediglich die Vollkaskoversicherung aufgrund des Alters Ihres Fahrzeugs kündigen möchten.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige Pflichtversicherung unter den Kfz-Versicherungen. Sofern kein Haftpflichtversicherungsschutz für Ihr versicherungspflichtiges Fahrzeug besteht, dürfen Sie sich damit im Straßenverkehr nicht bewegen. Auch nach der Zulassung interessiert sich die Zulassungsbehörde daher weiterhin für den Bestand Ihres Versicherungsschutzes. Sobald kein Versicherungsschutz besteht, informiert der Versicherer die Zulassungsstelle. Die Zulassungsbehörde fordert Sie dann auf, unverzüglich den neuen Versicherungsschutz nachzuweisen oder Ihr Fahrzeug abzumelden.
Die Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht im Wesentlichen in der Begleichung von Schäden, die der Versicherungsnehmer entweder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt oder an baulichen Einrichtungen und Bäumen verursacht. Die Höhe der Schadenregulierung ist abhängig von der vertraglichen Deckungssumme.
Die Vollkaskoversicherung schließt grundsätzlich den Teilkaskoschutz ein. Als Versicherungsnehmer haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungs-Kombinationen. Während Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung aus Kostengründen oft mit einer Selbstbeteiligung vereinbaren, ist der eingeschlossene Teilkaskoschutz in der Regel ohne Selbstbeteiligung. Die Höhe des Beitrags zur Vollkaskoversicherung richtet sich nach
Ebenso wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt in den schadenfreien Jahren die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse und nach einem Schaden die Rückstufung. Auch in die Beitragsberechnung zur Vollkaskoversicherung können weiche Einflussfaktoren, wie die jährliche Kilometerleistung, das Alter des Fahrzeugs und das Alter des Versicherungsnehmers, einfließen.
Die Beiträge für Teilkaskoversicherungen richten sich nach der Zuordnung zu einer Typ- und Regionalklasse. Dadurch sind die Beiträge für Fahrzeuge, die häufig von Teilkaskoschäden betroffen sind, höher. In der Regel sind Fahrzeuge, die sehr häufig gestohlen werden, besonders hoch eingestuft.
In der Teilkaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung oder eine Werkstattbindung vereinbaren und dadurch den Versicherungsbeitrag niedriger gestalten. Leistungen der Teilkaskoversicherung erstrecken sich auf